Zwangsstörungen: Diagnose nach ICD-11

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im Juni 2018 die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (engl. International Classification of Diseases) ICD-11 vorgestellt.

In der ICD-11 werden Zwänge bzw. Zwangsstörungen unter der Codierung ICD-11 6B20 geführt:

Eine weitere Differenzierung erfolgt in:

(vgl. WHO 2017, WHO 2018)


Zwangsstörung mit guter oder schlechter Einsicht

Im Gegensatz zur ICD-10 erfolgt in der ICD-11 eine Unterteilung in “Zwangsstörungen mit guter bzw. mäßiger Einsicht (ICD-11 6B20.0)” und “Zwangsstörungen mit wenig oder fehlender Einsicht (ICD-11 6B20.1)”.

6B20.0 Obsessive-compulsive disorder with fair to good insight

Zwangsstörungen mit guter oder mäßiger Einsicht werden in der ICD-11 unter 6B20.0 codiert.

6B20.1 Obsessive-compulsive disorder with poor to absent insight

Zwangsstörungen mit wenig oder fehlender Einsicht werden in der ICD-11 unter 6B20.1 codiert.

6B20.Z Obsessive-compulsive disorder, unspecified

Neben den oben genannten Kategorien gibt es wie bei anderen Störungsbildern auch bei den Zwangsstörungen die Restkategorie Z für Unspezifische Zwangsstörungen (Zwangsstörungen nnb) 6B20.Z.

Zwänge als Symptom

In der ICD-11 werden einzelne “Psychische Symptome” unter der Codierung MB geführt.

Vereinzelt auftretende Zwangssymptome werden dabei unter der Codierung ICD-11 MB23.4 geführt.

ICD-11 6B2: Obsessive-compulsive or related disorders

Das Kapitel 6B2 “Obsessive-compulsive or related disorders” der ICD-11 umfasst neben der Zwangsstörung auch weitere Zwangsspektrumsstörungen:

(vgl. WHO 2017, WHO 2018)


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